Freiheit für Tim!

Klassenjustiz gegen antifaschistischen Aktivisten

Das Urteil gegen den Antifaschisten und Gewerkschaftler Tim vom 16.01.2013 ist ein weiterer Meilenstein im Bemühen der bürgerlichen Justiz, den Widerstand gegen Aufmärsche von Faschisten in der BRD zu kriminalisieren. Tim ist unter anderem wegen Landfriedensbruch zu einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden.

Der alljährliche Naziaufmarsch in Dresden ist ein wichtiger Organisationspunkt für die europaweite Naziszene. Mehrere Tausend Faschisten konnten jahrelang mehr oder weniger ungehindert durch die Stadt marschieren und ihre geschichtsrevisionistischen Ansichten über die Ursachen und Folgen der faschistischen Herrschaft hinausposaunen. Die Teilnahme einer Delegation der NPD an dem offiziellen Gedenken der Stadt gehörte zur „demokratischen“ Normalität.

Dem organisierten antifaschistischen Widerstand in Dresden, der mit mutigen Aktionen der Linksautonomen begann und sich zu einer Aktionseinheit von Linken und der Arbeiterbewegung entwickelte, gelang es bereits zweimal, die Demonstrationen der Faschisten zu blockieren. Tim ist Teil dieser Bewegung die sich den Faschisten entgegenstellt und sich nicht durch die Polizei davon abhalten lässt, welche die Faschisten durch die Stadt leitet und jeglichen Widerstand niederknüppeln soll. Das Urteil gegen Tim ist nur eines im Bemühen des deutschen Staates, den Widerstand in Dresden zu kriminalisieren. So wurden auch andere Aktivisten, die zu meist jung sind, mit lächerlichen Anklagen überzogen. Sächsischen Landtagsabgeordneten der Partei die LINKE wurde ihre Immunität entzogen, da sie zu Sitzblockaden gegen die Faschisten aufgerufen hatten.

Ein erheblicher Teil der Berichterstattung über das Gerichtsverfahren macht darauf aufmerksam, dass es überhaupt keine Beweise für eine Schuld gibt. Selbst Spiegel online stellte fest:

„Das Amtsgericht hat nun einen angeblichen Rädelsführer zu einer knapp zweijährigen Haftstrafe verurteilt - ohne Bewährung. Und ohne konkrete Beweise. …
„Tatsächlich konnte die Staatsanwaltschaft in vier Verhandlungstagen weder eine allgemeine Tatbeteiligung noch konkrete Taten des Angeklagten nachweisen.“
– http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-nach-anti-nazi-demo-in-dresden-haftstrafe-fuer-tim-h-a-878169.html

Klar ist, dass wir Tim auch gegen die bürgerliche Justiz verteidigen würden, wenn er im Sinne der Anklage „schuldig“ gewesen wäre. Im Gegensatz zur bürgerlichen Justiz sind wir nicht der Ansicht, dass es ein demokratisches Recht auf Propaganda für Völkermord geben kann. Doch dieses fingierte Urteil macht einmal mehr darauf aufmerksam, dass die „demokratischen Spielregeln“ dieses Staates immer nur solange gelten, wie es der herrschenden Klasse ins Konzept und in ihre Interessen passt.

All dies geschieht vor dem Hintergrund der juristischen Aufarbeitung des NSU-Skandals und dem Bekanntwerden immer neuer Details, die zeigen, dass der deutsche Staat jahrelang eine faschistische Mörderbande gedeckt und unterstützt hat. Wer glaubt, dass es sich um Ermittlungspannen gehandelt hat oder um einzelne rechte Gesinnungstäter in den Nachrichtendiensten, wie die bürgerliche Öffentlichkeit momentan versichert, der schaue sich die Urteile an, wie das gegen den Genossen Tim, und zähle eins und eins zusammen.

Kein Vertrauen in den bürgerlichen Staat !

Tim war angeklagt – gemeint waren wir Alle!

Weg mit dem Urteil gegen Tim!

Wir fordern die sofortige Einstellung aller Verfahren gegen Linke und Antifaschisten im Zusammenhang mit den Anti-Nazi-Protesten!

Internationale Bolschewistische Tendenz (IBT)

27. Januar 2013